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Ihre Suchanfrage - Allgemeine Information zu neuer Gesetzgebung

Ab dem 23.12.2020 gilt die neue Gesetzgebung bezüglich der Verteilung der Maklerprovision. Beabsichtigt ein Interessent eine in unserem Portfolio befindliche Immobilie zu kaufen, zahlt der Käufer bei Kaufvertragsabschluss die gleiche Provision wie der Verkäufer. In der Regel 2,5% zzgl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis.

Diese Regelung greift nur bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, wozu auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser zählen.

Bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern ab zwei Wohneinheiten greift diese Gesetzgebung nicht. Die Käuferprovision beträgt hierbei in der Regel 5% zzgl. gesetzl. MwSt.

Durch die neue Gesetzgebung unberührt bleibt die Akquise für vorgemerkte Kaufinteressenten. Für Kunden, die sich bei uns registrieren lassen und für die wir Immobilien akquirieren, fällt bei Kaufvertragsabschluss über eine von unserem Büro nachgewiesene Immobilie, eine Käuferprovision in Höhe von 5% zzgl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis an. Diese Kunden profitieren dabei davon, dass wir uns für sie auf die Suche machen und dass ihnen Immobilien vor allen anderen angeboten werden.

Wenn Sie es wünschen nehmen wir Sie gerne in unsere Kundendatei auf.

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